Bisher war die rechtslage in deutschland recht eindeutig: Wer auf illegale oder rechtswiedrige Inhalte verlinkt, macht sich deren Inhalte zu Eigen. Dies zieht die Folgen nach sich, die unser Staat entsprechend von einer unerfreulichen Hausdurchsuchung bis zur entsprechenden Verurteilung. Das LG Karlsruhe hat nun in einem aktuellen Urteil die Haftung für Verlinkungen ausgeweitet. Dies mag am heutigen Datum als April Scherz erscheinen, ist es leider aber nicht. Den ganzen Beitrag lesen »
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