Bisher war die rechtslage in deutschland recht eindeutig: Wer auf illegale oder rechtswiedrige Inhalte verlinkt, macht sich deren Inhalte zu Eigen. Dies zieht die Folgen nach sich, die unser Staat entsprechend von einer unerfreulichen Hausdurchsuchung bis zur entsprechenden Verurteilung. Das LG Karlsruhe hat nun in einem aktuellen Urteil die Haftung für Verlinkungen ausgeweitet. Dies mag am heutigen Datum als April Scherz erscheinen, ist es leider aber nicht.
Der Fall im Hintergrund:
Ein Webseitenbetreiber (A) verlinkte eine andere Webseite (B) mit einem Bericht, in dem eine Liste (C) von Kinderpornografie-Domains und deren Sperrung diskutiert wird und auf diese (D) auch verlinkt wurde.
Diese Verlinkungen führten nun zu drei Strafverfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie.
Eine Beschwerde von A gegen eine Hausdurchsuchung wurde nun vom LG Karlsruhe zurückgewiesen mit der Begründung: “Aufgrund der netzartigen Struktur des World Wide Web ist jeder einzelne Link im Sinne der Conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.”
Was diese Auffasung gegenüber der Meinungsfreiheit, den demokratischen Prinziepien oder der Pressearbeit bedeuten kann man sich gut ausmahlen und es macht schon fassungslos das Urteil in diesen Zusammenhängen zu betrachten.
Wenn ich jedoch das Urteil in Bezug zur Realität des Internets stelle, frage ich mich schon wie weit sich die Richter in der Urteilsfindung mit der Struktur des Internets beschäftigt haben. Die eigentliche Konsequenz wäre das AUS für alle Suchmaschinen und Verzeichnisse sowie die generelle Abschaffung aller externen Verlinkungen auf Seiten, die unter deutschem Recht fallen.
Die Richter haben sich mit diesem Urteil selbst strafbar gemacht – was die Absurdität des Urteils deutlich macht:
Von der Website des Landgerichts Karlsruhe gelangt man über mehrere Klicks auf die gleiche Seite, die Kinderpornografie beinhaltet!
Hier ein Beleg:
www.lgkarlsruhe.de
> Service > Weblinks > “Insolvenzverfahren online”
Externer Link: www.insolvenzbekanntmachungen.de/
> Links > “Berlin”
Externer Link: www.berlin.de/sen/justiz/
> Politik & Verwaltung > Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Externer Link: www.stadtentwicklung.berlin.de/
> Geoinformation > Umweltatlas > 07 Verkehr/Lärm
Externer Link: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/dinh_07.htm
> “07.06 Fluglärmschutzbereiche (Ausgabe 2007)” > Literatur
Externer Link: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/l706.htm
>”Wikipedia 2007: Lärm”
de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4rm
en.wikipedia.org/wiki/Noise_pollution
en.wikipedia.org/wiki/United_States
en.wikipedia.org/wiki/Mexico
en.wikipedia.org/wiki/Foreign_relations_of_Mexico
en.wikipedia.org/wiki/World_Intellectual_Property_Organization
en.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement
Und dann noch zwei Klicks weiter…
Einfach nur wortlos!




Na ja, also wenn man den letzten Absatz auf Seite 3 und folgende, des Urteils liest wird schon klar das der Kläger hier zwar nur auf seite B gelinkt hat. Allerdings hat er zusätzlich wohl auch noch erklärt wo man klicken muss um von B nach C, und dann von C nach D zu kommen. E wären dann frühestens die entsprechenden Seiten.
Das deutsche Beamte zu 95% absolut keine Ahnung vom Internet haben zeigt das Urteil dennoch an manchen Stellen sehr deutlich. Beispiel: Cache & Verbreitung durch Speicherung an einem Ort auf den niemand Zugruff hat.
Da stimme ich Marc voll und ganz zu. Aber es sind nicht nur die Beamten. Die Politiker sind genauso schlimm. Meinen immer, sie hätten von etwas Ahnung. Wenn man sich dann aber Interviews anschaut, sieht man ganz genau, dass die kein Plan davon haben, was sie überhaupt tun. Hauptsache Buchstaben ausgespuckt.