Bei Google scheint man im Augenblick mit der Situation konfrontiert, dass alles was man anfängt, zunächst kritisch betrachtet und später als problematisch abgelehnt wird.
Genauso stellt es sich im Augenblick mit der Erfassung Deutschlands durch die Google-Streetview Autos dar. Was auf der halben Welt bereits funktioniert, die Deutschen müssen wieder bockig sein und den Spielverderber geben.
Leute fühlen sich überwacht und auf dem Präsentierteller, haben Angst erkannt zu werden und eventuell sogar in verfänglichen Situationen erwischt zu werden. Auszuschließen ist das nicht, wie ein ganzes Archiv an witzigen Streetview-Bildern im Netz zeigt.
Was Google zur Beruhigung der verängstigten Bürger anbietet, ist eine unbürokratische Unkenntlichmachung oder Löschung von Bilddetails bis in die Rohdaten, wenn es beantragt wird.
Rechtlich bewegt sich Google bei der ganzen Fotografiererei in einer Art Grauzone. Zwar ist es grundsätzlich jedermann erlaubt auf öffentlichen Plätzen zu fotografieren, aber der über drei Meter hohe Aufbau stelle durchaus eine technische Vorrichtung dar, die dazu geschaffen ist, über Zäune und Hecken zu blicken. Nach einem von Google in Auftrag gegebenen Gutachten ist dem Datenschutzaspekt hingegen ausreichend genüge getan, würden doch bei dem Dienst gar keine personenbezogenen Daten maschinell verarbeitet. Die Abgebildeten befänden sich vielmehr rein zufällig auf den Bildern. Man könne nicht gezielt nach ihnen suchen. Auch stellten Hausfassaden kein personenbezogenes Datum dar.
Durch dieses Gutachten kombiniert mit der unumkehrbaren Löschoption sieht der Konzern aus Mountain View sich juristisch auf der sicheren Seite und damit wohl keinen Grund, von seinem Vorhaben abzulassen.
Auch wenn Google der Meinung ist, dass ausschließlich die einzelne Person einer Abbildung seines Hauses, Autos oder Bauernhofs widersprechen kann und insbesondere administrative Ebenen wie Kommunen nicht pauschal die Google Streetview Autos verbieten dürfen, sind einige Städte mit kreativen Mitteln unterwegs, die Foto-Sessions zu unterbinden. So hat beispielsweise die Stadt Ratingen das Befahren der Straßen durch Googles Kamerafahrzeuge als genehmigungs- und gebührenpflichtige Sondernutzung erklärt.
Man muss aber auch nicht unbedingt zur Gebührenkeule greifen. Vielleicht sollte man eher im Sinne von klassischen Kommunikationsmodellen die Sprache des Empfängers sprechen und an den Ortseingangsschildern robots.txt Anweisungen integrieren:





Toller Bericht ich habe, mir den Blog, direkt meinen Bookmarks hinzugefuegt. Ich bin gespannt was es hier noch geniales zu lesen gibt.