Goggle stellt die Richtlinien zur Nutzung von Markennamen im UK Markt um und ermöglicht wie auch schon in den Märkten USA/Canada gebote auf Markennamen von Advertisern, die nicht inhaber dieser Marken sind. Wurden Markennamen bisher von Google einfach geschützt, so ist es für Marken Inhaber nun schwieriger geworden diesen Schutz zu erreichen – zumindestens kostspieliger.
In der bisherigen Regelung wurden allerdings nicht nur markeninhaber geschützt, sondern auch Advertiser benachteiligt. So konnte Beispielsweise ein Anbieter von Handyzubehör keine AdWords für generische Marken buchen. Diese Benachteiligung ist nunmehr auch in UK ausgeräumt und am 5. Mai werden die Restriktionen bei Google UK abgeschaltet.
In der deutschen Rechtssprechung wurde bereits entschieden, dass die Nutzung von Markennahmen als auslösendes Keyword keine Verletzung im Sinne des Markenrechts darstellen. Damit rechnen wir auch im DE Markt mit einer Anpassung der AdWords Richtlinien für diesen Markt. Denn damit wird auch das Handling der Kunden im SEM Bereich vereinfacht, was eine SEM Agentur natürlich erfreut.
Nachzulesen sind die Änderungen im Adwords Support Center:
http://adwords.google.com/support/bin/answer.py?answer=92877&hl=en_US




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